Leihbedingungen:

Bitte lesen Sie die nachstehenden Leihbedingungen des Fahrrades sorgfältig durch.

1. Ausleihe:

1.1 Die maximale Belastung des Fahrrades (E-Bile) von 140 kg darf nicht überschritten werden.
1.2 Der Entleiher verpflichtet sich, das Fahrrad bei Unterbrechungen ordnungsgemäß abzuschließen.
1.3 Bei mehrtägigem Ausleihen, zum Beispiel übers Wochenende, muss gewährleistet sein, dass das Fahrrad sicher untergestellt wird.
1.4 Das Fahrrad entspricht der Straßenverkehrsordnung und wird regelmäßig gewartet. Es wird in fahrbereitem, verkehrssicherem und optisch einwandfreiem Zustand an den Entleiher übergeben.
1.5 Das Fahrrad darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

2. Haftung:

2.1 Der Entleiher ist verpflichtet, das Rad in technisch und optisch einwandfreiem Zustand zurückzugeben oder Schäden unverzüglich dem Verleiher zu melden.
2.2 Für Beschädigungen oder Verlust des Fahrrades oder dem verliehenem Zubehör haftet der Unterzeichner in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich der Nebenkosten. Dies gilt auch, wenn das Rad unerlaubt anderen Personen überlassen wurde.
2.3 Der Ausleiher und Unterzeichner fährt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Es wird keine Haftung übernommen für vom Entleiher verursachte Unfälle und Schäden.
3.4 Da der Ausleiher für Schäden haftet, die am Rad selbst oder während der Nutzung des Rades entstehen, sollte der Ausleiher unbedingt eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen.